Steuerberatung für Trading-GmbHs

Trading-GmbH steuerlich optimieren — Broker-Daten sauber in DATEV umwandeln

Wertpapiere, Termingeschäfte, Futures, Optionen und Zertifikate in der GmbH: Wir bereiten Ihre Broker-Daten DATEV-fähig auf und ordnen sie steuerlich ein – inklusive der Fragen rund um § 8b KStG.

Roland Elias, Steuerberater in Deutschland — Spezialisierung auf Kapitalanlage- und Handelsgesellschaften.

Unterstützte Broker-Formate

  • Interactive Brokers
  • CapTrader
  • Lynx
  • Banx
  • Agora Direct
  • TradeStation Global
  • EdgeClear
  • FXFlat
  • Swissquote
  • Saxo Bank
  • TradeStation
  • IG Group
  • CMC Markets
  • XTB
  • AMP Futures
  • Optimus Futures
  • eToro

Weitere Broker-Formate prüfen wir auf Anfrage.

170.000+

Abonnenten auf „Steuern mit Kopf“

100 Mio.+

Videoaufrufe seit 2016

EXTF v700

DATEV-Export aus eigener Software

Seit 2000

Steuerberatung aus Regensburg

Ihr nächster Schritt

Wo stehen Sie mit Ihrer Aktien- oder Trading-GmbH?

Ausgangslage

Woran die Buchhaltung einer Trading-GmbH in der Praxis scheitert

Broker-Exporte kosten Stunden

CSV- und PDF-Reports je Broker, unterschiedliche Spalten, Teilausführungen und Währungen – manuelle Aufbereitung ist teuer und fehleranfällig.

§ 8b KStG richtig anwenden

Anteile an Kapitalgesellschaften, Fonds, Zertifikate und Termingeschäfte folgen in der GmbH unterschiedlichen Regeln. Eine pauschale Behandlung hält keiner Prüfung stand.

Keine DATEV-fähige Grundlage

Ohne buchungsfertige Daten entstehen Rückfragen, Verzögerungen beim Jahresabschluss und zusätzliche Kosten in der Kanzlei.

Unsere Lösung

Trade2DATEV — Broker-Daten der Aktien-GmbH als DATEV-Buchungsstapel

Unsere bereits im Einsatz befindliche Software wandelt FlexQuery-XML und Activity Statements in normkonforme DATEV-EXTF-Dateien um. Darauf aufgesetzt übernehmen wir die steuerliche Beurteilung – von der Kontenzuordnung bis zu § 8b KStG.

  • EXTF-Export (v700, Kategorie 21) mit Buchungsstapel und Sachkontenbeschriftungen
  • Trades, Dividenden, FX, Corporate Actions, Optionen, Futures, Zinsen und Gebühren
  • § 8b KStG (95/5), InvStG-Teilfreistellung und Vorabpauschale
  • Termingeschäfte nach § 15 Abs. 4 EStG getrennt erfasst
  • Niederstwertprinzip (§ 253 HGB) und Drohverlustrückstellungen (§ 249 HGB)
  • Abstimmliste, SuSa und Steuererklärungshilfe zur Kontrolle
Leistungen im Detail

Beispielauswertung

KategorieBehandlung
Aktien (Anteile an Kap.-Ges.)§ 8b KStG prüfen
Futures / OptionenTermingeschäft, gesonderte Erfassung
Zertifikate / ETCsEinzelfallprüfung nach Ausgestaltung
Investmentfonds / ETFsInvStG-Regeln
Zinsen, Gebühren, QuellensteuerLaufender Aufwand / Erträge

Schematische Darstellung. Die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall ab.

Ihr Nutzen

Was Sie konkret gewinnen

Zeit- und Kostenersparnis

Aus Broker-Rohdaten werden buchungsfertige DATEV-Daten – ohne manuelles Nacharbeiten.

Nachvollziehbare Zuordnung

Jede Position wird dokumentiert einer steuerlichen Kategorie zugeordnet – prüfungsfest aufbereitet.

Saubere DATEV-Übergabe

Formate, die Ihre Kanzlei oder wir direkt importieren können, inklusive Abstimmsummen.

Fokus auf Derivate

Termingeschäfte, Futures, Optionen und Zertifikate werden getrennt ausgewertet statt pauschal verbucht.

Ablauf

In vier Schritten zur DATEV-Übergabe

  1. 1

    Broker-Daten bereitstellen

    Sie stellen uns die Jahresreports Ihrer Depots und Terminkonten über den vereinbarten sicheren Weg bereit.

  2. 2

    Konvertierung und Prüfung

    Die Daten werden normalisiert, auf Vollständigkeit geprüft und den Konten zugeordnet.

  3. 3

    DATEV-Export und Auswertung

    Sie erhalten buchungsfertige DATEV-Daten plus Auswertung nach Produktarten.

  4. 4

    Steuerliche Einordnung

    Optional übernehmen wir die Beurteilung nach § 8b KStG und die Abstimmung mit Ihrer Kanzlei.

Fachlicher Kern

§ 8b KStG in der Trading-GmbH

§ 8b KStG stellt Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf Ebene der GmbH grundsätzlich steuerfrei; 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe. Für Termingeschäfte, Fonds und Zertifikate gilt das nicht gleichermaßen – hier entscheidet die Ausgestaltung des Produkts.

Zum ausführlichen Fachbeitrag
  • Voraussetzungen und Reichweite der Freistellung
  • Besonderheiten bei Termingeschäften, Futures und Optionen
  • Verlustverrechnung und ihre Grenzen in der GmbH
  • Typische Fallstricke bei gemischten Depots

Vertrauen

Wer hinter aktien-gmbh.de steht

Roland Elias ist Steuerberater in Deutschland und betreut Gesellschaften, die Wertpapiere und Derivate im eigenen Namen handeln. Der Schwerpunkt liegt auf der Verbindung von technischer Datenaufbereitung und steuerlicher Beurteilung.

Mehr über uns

Berufsrecht

Beratung als bestellter Steuerberater in Deutschland.

Datenschutz

Verarbeitung DSGVO-konform, Server in der EU.

Aktualität

Laufende Anpassung an Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Roland Elias, Steuerberater

Ihr Ansprechpartner

Roland Elias – Steuerberater, Unternehmer und Investor

Roland Elias ist Gründer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH und betreibt seit 2016 „Steuern mit Kopf“ – einen der größten deutschsprachigen YouTube-Kanäle zu Steuern und Finanzen. Er handelt selbst an den Kapitalmärkten und kennt die Fragen einer Trading-GmbH deshalb nicht nur aus dem Gesetz, sondern aus der eigenen Depotabrechnung.

Aus genau diesem Praxisproblem ist Trade2DATEV entstanden: Broker-Daten werden nicht mehr von Hand abgetippt, sondern nachvollziehbar in DATEV übernommen. Beratung und Datenaufbereitung liegen damit in einer Hand.

Zugelassene Kanzlei

Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg

Berufshaftpflicht

Allianz Versicherungs-AG

Berufsgeheimnis

Verschwiegenheit nach § 57 StBerG, § 203 StGB

DATEV-Format

Buchungsstapel EXTF v700, SKR04

Wissen

Grundlagen zur Aktien-GmbH

Ausführliche Fachbeiträge zu Struktur, Besteuerung und Buchhaltung – geschrieben für Unternehmer und für Kanzleien.

Kostenlose Checkliste

Checkliste Aktien-GmbH: Von der Gründung bis zum DATEV-Buchungsstapel

Die wichtigsten Prüfpunkte für Wertpapiere, Termingeschäfte, Futures und Optionen in der Kapitalgesellschaft – von der Kontenstruktur über § 8b KStG bis zur DATEV-Übergabe.

Die Anfrage geht direkt an unsere Kanzlei. Keine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter ohne Ihre Zustimmung.

Häufige Fragen

Antworten vor dem ersten Gespräch

Unverbindliche Einschätzung Ihrer Broker-Daten

Senden Sie uns einen Beispielexport – Sie erhalten eine Einschätzung zu Aufwand, Datenqualität und steuerlicher Einordnung.